gemeinnütziger Tierschutzverein – Hilfe für Hunde in Not
gemeinnütziger Tierschutzverein – Hilfe für Hunde in Not
´Es gibt Augenblicke, in denen Nichtstun zur Schuld und Handeln zur Notwendigkeit wird.´ Autor unbekannt
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Schauen Sie sich unsere Schützlinge an und geben Sie einem von ihnen ein gutes Zuhause.
Wir freuen uns auf Sie! Ihr pro-canalba-Team
So können SIE helfen
In Spanien, Portugal, Südfrankreich, auf dem Balkan, in Griechenland, in der Türkei sind alle immer hocherfreut, wenn Hunde nach Deutschland, nach Österreich oder in die Schweiz geholt werden.
In Italien NICHT - es geht um Milliarden von €uros.
Es wird mit aller Macht gegen uns und die italienischen Tierschützer gekämpft.
Warum? Das lesen Sie hier
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Hunde südlich der Linie Turin, Mailand, Verona und Venedig:
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Ein organisierter Ring von unseriösen Canilebetreibern scheffelt durch das System jährlich Milliarden an €uros – Warum?
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... die mit uns zusammenarbeiten:
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...von den unseriösen Canilebetreibern und vielen unwissenden Italienern:
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▼ Bitte spenden Sie ▼
Geldspende
Wir freuen uns über jeden Betrag, den Sie uns für unsere Arbeit und für unsere Projekte übergeben und versichern Ihnen, dass das Geld genau dahin kommt, wo es hin gehört!
Wenn Sie für Italien Geld spenden, schreiben Sie bitte "IT" in den Verwendungszweck Ihrer Überweisung oder Paypalzahlung.
Wenn Sie für Deutschland bzw. für die Vereinsarbeit Geld spenden, schreiben Sie bitte "DE" in den Verwendungszweck Ihrer Überweisung oder Paypalzahlung.
Unsere Kontoverbindung:
Inhaber |
pro-canalba e.V. |
Kontonummer | 0180608762 |
Bankleitzahl | 494 501 20 |
IBAN Papierformat |
DE17 4945 0120 0180 6087 62 |
IBAN elektronisch | DE17494501200180608762 |
Bankname | Sparkasse Herford |
BIC/SWIFT | WLAHDE44XXX |
oder per PayPal |
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Sachspende
Wichtiger Hinweis: Pakete von Hermes werden NICHT mehr an uns zugestellt! Deshalb bitte keine Futterspenden über diesen Paketdienst an unsere Vereinsadresse liefern lassen. Bitte besteht darauf, dass die bestellten Futterspenden über z. B. DHL, UPS oder DPD geliefert werden. Vielen Dank.
Auf dieser Seite haben wir für Sie ein paar Vorschläge für nützliche Sachspenden zusammen gestellt. Wir freuen uns über (fast) jede Art der sachlichen Zuwendung – Hauptsache ist, die Dinge sind gebrauchsfähig!
Regelmäßig starten wir unsere Tour, um alle Fellnasen aus den Tierheimen abzuholen, die in ihr neues Zuhause umziehen können. Wie es leider immer ist, werden auch viele unserer Schützlinge im Tierheim bleiben müssen, da wir für sie noch keine geeigneten Familien finden konnten. Deshalb bitten wir um Ihre Unterstützung.
Auf dem Hinweg ist immer sehr viel Platz in den Transportern und den füllen wir natürlich gern mit all den Spenden, die vor Ort in den Tierheimen so sehr gebraucht werden.
Schauen Sie auch unterhalb auf den Link -
´Shopspendenseite´
Schicken Sie Ihre Spenden per Post an:
pro-canalba e.V., Am Wasserturm 89, 32278 Kirchlengern
Oder lassen Sie es schicken:
Versandkostenfrei über Zooplus (ab 19,00 Euro). Shoppen und Spenden in einem Klick - auf der ´Shopspendenseite´.
Futter, Leckerlis und Nahrungsergänzungsmittel (original verschlossen - MHD nicht abgelaufen):
Transport- und Pflegematerial:
Bitte senden Sie momentan keine:
Damit wir besser planen können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns vorab kurz über Ihre Spende informieren!
Im Namen aller Fellnasen bedanken wir uns herzlich!
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Beim Einkaufen spenden: Wie geht das?
Wir werden hier einige ausgewählte Firmen und deren Shops bzw. Produkte vorstellen. Wenn Sie dann über einen der Shops einen Einkauf tätigen, erhält der Verein pro-canalba immer prozentual (ist genau bei dem Shoplink vermerkt) eine Vergütung vom jeweiligen Shopbetreiber. Somit kommt jeder Ihrer Einkäufe durch das Provisionsmodell auch der Vereinsarbeit zugute. Sie können einige dieser Links auch zur Bestellung Ihrer Sachspende verwenden.
Für den Versand und die Güte der Produkte kann pro-canalba e. V. keine Gewähr übernehmen. Der Einkauf über einen der Shops ist keine Spende gemäß § 10 Einkommenssteuergesetz und kann daher nicht steuerlich geltend gemacht werden!
Wenn Sie als Shopbetreiber auch gern hier gelistet werden möchten und interessante Ideen und/oder Produkte haben, die zu uns passen könnten, dann *kontaktieren* oder *mailen* Sie uns und wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung!
zu Ihren Einkaufsmöglichkeiten
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Hier die Futterspendenvorschläge für unseren ´sicheren Hafen´. Vielen Dank! |
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Einfach in das Bild klicken und sofort in den Shop gelangen |
5% bis 10% Ihres Einkaufs gehen an pro-canalba |
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Gooding |
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.gooding.de zu laden. |
Es gibt immer wieder Prämien für pro-canalba |
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Amazon... |
... stellt leider keinen Affiliatelink mehr zur Verfügung! |
bis zu 12% Ihres Einkaufs gingen an pro-canalba |
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Tarifcheck24
Achten Sie darauf, dass Sie zum Zeitpunkt der Übergabe - Ihres Hundes - (sofern Sie einen unserer Hunde adoptiert haben), eine Hundehaftplichtversicherung abgeschlossen haben. Wir haften ab dem Moment der Übergabe nicht für Schäden, da Sie gemäß § 833 BGB Tierhalter geworden sind (genaue Beschreibung auch auf Wikipedia). In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht, wie der Name schon sagt, PFLICHT. Hier ist eine Auflistung, in welchen Bundesländern die Versicherung Pflicht ist! Falls Sie keine Haftpflicht für Ihren Liebling haben, einen Neuabschluss planen und uns unterstützen möchten, dann gehen Sie über den Banner von Tarifcheck24. Wir erhalten als pro-canalba e. V. eine Provision für unsere Tierschutzarbeit gut geschrieben. Vielen Dank! |
Wir erhalten eine Tipp-Provision. |
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Hanse-Merkur
Wir erhalten als pro-canalba e. V. eine Provision für unsere Tierschutzarbeit gut geschrieben. Klicken Sie einfach in das Bild. Vielen Dank! |
Wir erhalten eine Tipp-Provision. |
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Runway-Media
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Wir erhalten eine 15%ige Tipp-Provision. |
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Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) nachgewiesen werden:
Bitte schicken Sie uns per E-Mail Ihre vollständige Anschrift oder Sie klicken hier, damit wir Ihnen nach Eingang der Spende einen Spendenbeleg (Zuwendungsbestätigung) zusenden können. Sollten Sie bei uns im System als Pate, Spender, Pflegestelle, Helfer, Mitglied oder Adoptant schon vorhanden sein, müssen Sie diese Formular nicht ausfüllen.
Spender und Paten mit einem regelmäßigen Spendenmodus erhalten laufend nach Spendeneingang einen Beleg per E-Mail von uns. Sollten Sie keine E-Mailadresse haben, senden wir Ihnen diese auch gerne per Post zu.
Hinweis: da wir jeden Betrag sofort buchen müssen, wird auch sofort ein Beleg für Sie sofort erstellt. Diese Vorgehensweise hat sich jetzt über Jahre bewährt und vereinfacht unsere Arbeit erheblich. Jährliche Zusammenstellungen werden von uns nur in Ausnahmefällen erstellt. Sollte Ihnen einmal ein Spendenbeleg fehlen, ist das kein Problem. Schicken Sie einfach eine E-Mail an Buchhaltung@pro-canalba.eu und Sie erhalten direkt den Beleg zugestellt.
Das müssen Sie beachten!
Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph § 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.
pro-canalba e. V. ist beim Finanzamt D-32257 Bünde, Steuer Nr.: 310/5855/2352, erneut am 08.04.2024 für die Jahre 2020/2021/2022 als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Somit können Sie Ihre Spenden an unseren Verein bei der Steuererklärung geltend machen.
Wir senden Ihnen gern ab einer Spendensumme in Höhe von 5 Euro eine separate Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt zu. Wir bestätigen darin, dass Ihre Zuwendung im Sinne §§ 51ff ao verwendet wird.
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Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag - vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an pro-canalba e. V. erhalten Sie hier zum
Die Spendenbescheinigungen in Deutschland sind ein wichtiger Bestandteil des Spendensystems, und es ist entscheidend, dass Spender verstehen, wie sie funktionieren. Hier ist eine Erklärung, dass die Bescheinigungen rückwirkend geprüft werden und dennoch im aktuellen Jahr verwendet werden dürfen:
**1. Die Grundidee:**
Spendenbescheinigungen sind offizielle Dokumente, die von gemeinnützigen Organisationen ausgestellt werden, um Spendern zu bestätigen, dass sie eine Spende getätigt haben. Diese Bescheinigungen dienen dazu, Spenden von der Steuer absetzen zu können.
**2. Rückwirkende Prüfung:**
Das deutsche Finanzamt prüft, ob eine gemeinnützige Organisation berechtigt ist, Spendenbescheinigungen auszustellen. Diese Prüfung erfolgt in der Regel alle drei Jahre rückwirkend. Das bedeutet, dass das Finanzamt schaut, ob die Organisation in den letzten drei Jahren die erforderlichen Anforderungen erfüllt hat, um Spendenbescheinigungen auszustellen.
**3. Aktuelle Verwendung:**
Obwohl die Prüfung rückwirkend erfolgt, dürfen die Spendenbescheinigungen im aktuellen Jahr verwendet werden. Das bedeutet, dass Sie als Spender die Bescheinigung für Ihre Spende im aktuellen Jahr verwenden können, auch wenn die Prüfung der Organisation rückwirkend erfolgt.
**Beispiel:**
Angenommen, Sie spenden im Jahr 2023 an eine gemeinnützige Organisation. Die Organisation kann Ihnen eine Spendenbescheinigung für 2023 ausstellen, auch wenn das Finanzamt erst 2024 die Berechtigung zur Ausstellung der Bescheinigungen für die letzten drei Jahre prüft. Solange die Organisation bei der Prüfung keine Probleme hat, bleibt Ihre Bescheinigung gültig.
**Warum das wichtig ist:**
Diese Regelung ermöglicht es Spenderinnen und Spendern, ihre Spenden steuerlich geltend zu machen, selbst wenn die Prüfung der Organisation noch aussteht. Es erleichtert auch den gemeinnützigen Organisationen, Spenden zu sammeln, da die Spender die Bescheinigungen im laufenden Jahr nutzen können.
Zusammengefasst: Die Prüfung der Berechtigung zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen erfolgt rückwirkend, aber die Bescheinigungen können dennoch im aktuellen Jahr verwendet werden. Dies ist ein gängiges Verfahren in Deutschland, um den Spendenprozess transparent und effizient zu gestalten.
In der Regel sind schon seit Jahren keine Belege mehr an das Finanzamt zu senden, bzw. nur nach Aufforderung: hier ist ein Link dazu:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/0/645/unterlagen_an_das_finanzamt_senden
Hier stellen wir Ihnen unsere Flyer zur Verfügung.
Die verschiedenen Flyer finden Sie über diesen *Link*
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