gemeinnütziger Tierschutzverein – Hilfe für Hunde in Not
gemeinnütziger Tierschutzverein – Hilfe für Hunde in Not
Wir freuen uns über jeden Betrag, den Sie uns für unsere Arbeit und für unsere Projekte übergeben und versichern Ihnen, dass das Geld genau dahin kommt, wo es hin gehört!
Wenn Sie für Italien Geld spenden, schreiben Sie bitte “IT” in den Verwendungszweck Ihrer Überweisung oder Paypalzahlung.
Wenn Sie für Deutschland bzw. für die Vereinsarbeit Geld spenden, schreiben Sie bitte “DE” in den Verwendungszweck Ihrer Überweisung oder Paypalzahlung.
Unsere Kontoverbindung:
Inhaber | pro-canalba e.V. |
Kontonummer | 01 80 60 87 62 |
Bankleitzahl | 494 501 20 |
IBAN Papierformat | DE17 4945 0120 0180 6087 62 |
IBAN elektronisch | DE17494501200180608762 |
Bankname | Sparkasse Herford |
BIC/SWIFT | WLAHDE44XXX |
oder spenden Sie per PayPal |
Spendennachweis mit Spendenquittung
Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) nachgewiesen werden
Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) nachgewiesen werden:
Bitte schicken Sie uns per E-Mail Ihre vollständige Anschrift oder Sie klicken hier, damit wir Ihnen nach Eingang der Spende einen Spendenbeleg (Zuwendungsbestätigung) zusenden können. Sollten Sie bei uns im System als Pate, Spender, Pflegestelle, Helfer, Mitglied oder Adoptant schon vorhanden sein, müssen Sie diese Formular nicht ausfüllen.
Spender und Paten mit einem regelmäßigen Spendenmodus erhalten laufend nach Spendeneingang einen Beleg per E-Mail von uns. Sollten Sie keine E-Mailadresse haben, senden wir Ihnen diese auch gerne per Post zu.
Hinweis: da wir jeden Betrag sofort buchen müssen, wird auch sofort ein Beleg für Sie sofort erstellt. Diese Vorgehensweise hat sich jetzt über Jahre bewährt und vereinfacht unsere Arbeit erheblich. Jährliche Zusammenstellungen werden von uns nur in Ausnahmefällen erstellt. Sollte Ihnen einmal ein Spendenbeleg fehlen, ist das kein Problem. Schicken Sie einfach eine E-Mail an Buchhaltung@pro-canalba.eu und Sie erhalten direkt den Beleg zugestellt.
Das müssen Sie beachten!
Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph § 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.
pro-canalba e. V. ist beim Finanzamt D-32257 Bünde, Steuer Nr.: 310/5855/2352, erneut am 08.04.2024 für die Jahre 2020/2021/2022 als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Somit können Sie Ihre Spenden an unseren Verein bei der Steuererklärung geltend machen.
Wir senden Ihnen gern ab einer Spendensumme in Höhe von 5 Euro eine separate Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt zu. Wir bestätigen darin, dass Ihre Zuwendung im Sinne §§ 51ff ao verwendet wird.
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Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag - vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an pro-canalba e. V. erhalten Sie hier zum
In der Regel sind schon seit Jahren keine Belege mehr an das Finanzamt zu senden, bzw. nur nach Aufforderung: hier ist ein Link dazu:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/0/645/unterlagen_an_das_finanzamt_senden
Die Spendenbescheinigungen in Deutschland sind ein wichtiger Bestandteil des Spendensystems, und es ist entscheidend, dass Spender verstehen, wie sie funktionieren. Hier ist eine Erklärung, dass die Bescheinigungen rückwirkend geprüft werden und dennoch im aktuellen Jahr verwendet werden dürfen:
**1. Die Grundidee:**
Spendenbescheinigungen sind offizielle Dokumente, die von gemeinnützigen Organisationen ausgestellt werden, um Spendern zu bestätigen, dass sie eine Spende getätigt haben. Diese Bescheinigungen dienen dazu, Spenden von der Steuer absetzen zu können.
**2. Rückwirkende Prüfung:**
Das deutsche Finanzamt prüft, ob eine gemeinnützige Organisation berechtigt ist, Spendenbescheinigungen auszustellen. Diese Prüfung erfolgt in der Regel alle drei Jahre rückwirkend. Das bedeutet, dass das Finanzamt schaut, ob die Organisation in den letzten drei Jahren die erforderlichen Anforderungen erfüllt hat, um Spendenbescheinigungen auszustellen.
**3. Aktuelle Verwendung:**
Obwohl die Prüfung rückwirkend erfolgt, dürfen die Spendenbescheinigungen im aktuellen Jahr verwendet werden. Das bedeutet, dass Sie als Spender die Bescheinigung für Ihre Spende im aktuellen Jahr verwenden können, auch wenn die Prüfung der Organisation rückwirkend erfolgt.
**Beispiel:**
Angenommen, Sie spenden im Jahr 2023 an eine gemeinnützige Organisation. Die Organisation kann Ihnen eine Spendenbescheinigung für 2023 ausstellen, auch wenn das Finanzamt erst 2024 die Berechtigung zur Ausstellung der Bescheinigungen für die letzten drei Jahre prüft. Solange die Organisation bei der Prüfung keine Probleme hat, bleibt Ihre Bescheinigung gültig.
**Warum das wichtig ist:**
Diese Regelung ermöglicht es Spenderinnen und Spendern, ihre Spenden steuerlich geltend zu machen, selbst wenn die Prüfung der Organisation noch aussteht. Es erleichtert auch den gemeinnützigen Organisationen, Spenden zu sammeln, da die Spender die Bescheinigungen im laufenden Jahr nutzen können.
Zusammengefasst: Die Prüfung der Berechtigung zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen erfolgt rückwirkend, aber die Bescheinigungen können dennoch im aktuellen Jahr verwendet werden. Dies ist ein gängiges Verfahren in Deutschland, um den Spendenprozess transparent und effizient zu gestalten.
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