gemeinnütziger Tierschutzverein – Hilfe für Hunde in Not
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▼ Hundehaftplicht ▼
Achten Sie darauf, dass Sie zum Zeitpunkt der Übergabe – Ihres Hundes – (sofern Sie einen unserer Hunde adoptiert haben), eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Wir haften ab dem Moment der Übergabe nicht für Haftpflichtschäden, da Sie gemäß § 833 BGB Tierhalter geworden sind. In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht, wie der Name schon sagt, PFLICHT.
Falls Sie keine Haftpflicht für Ihren Liebling haben, einen Neuabschluss planen und uns unterstützen möchten, dann gehen Sie über den Banner von Tarifcheck24. Wir erhalten als pro-canalba e. V. eine Provision für unsere Tierschutzarbeit gut geschrieben. Klicken Sie einfach auf das Bild – Vielen Dank!
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